- Pflege zu Hause
- Teilstationäre- und Kurzzeitpflege
- Alternative Wohnformen
- Pflege im Heim
- Krankenhaus und Entlassung
Wir helfen Ihnen die geeignete Wahl für Ihre Situation zu finden.
Pflegeanspruch
Pflegebedürftige haben Leistungsanspruch, wenn sie mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Die Pflegebedürftigkeit wird über eine Begutachtung festgestellt:
- Wir helfen Ihnen einen Pflegegrad zu beantragen.
- Pflegegrade:
In welchen Pflegegrad Pflegebedürftige eingestuft werden, hängt von der Begutachtung durch eine/n Gutachter/in meist vom MD (Medizinischer Dienst) ab. Wir führen aber schon vorher eine Begutachtung auf Basis des NBI (Neuen Begutachtungs-Instrument) durch und können Ihnen schon vorher sagen, was Sie evtl. für einen Pflegegrad bekommen würden und beraten Sie für die Begutachtung durch den MD.
- Widerspruch gegen einen Pflegegrad
Sind Sie mit der Einstufung in den Pflegegrad und mit dem entsprechenden Gutachten nicht einverstanden, helfen wir Ihnen einen Widerspruch einzulegen.
Vereinbaren Sie jetzt mit uns einen Termin.